Prüfungen

  • Rahmenprüfungsordnung
  • Allgemeine Studien- und Prüfungsordnung der Hochschule München (ASPO)
  • Allgemeine Prüfungsordnung der Hochschule München (APO)

  • Gehen Sie bitte nicht krank in eine Prüfung, da die Note gezählt werden muss, ganz egal wie schlecht diese ist!
  • Außerdem könnten Sie Ihre Kommilitonen und PrüferInnen anstecken! Das will niemand!
  • Wenn es sich um keine „Fristprüfung“ handelt, nehmen Sie bitte einfach nicht teil!

  • Die Feststellung, dass eine Untersuchung erfolgt ist, die der attestierende Arzt durchgeführt hat.

  • Tag der Untersuchung.

  • Konkrete Beschreibung der aktuellen krankheitsbedingten und zugleich prüfungsrelevanten körperlichen, geistigen und/oder seelischen Funktionsstörungen und ihre Auswirkungen auf die Prüfungsfähigkeit der/des Studierenden aus ärztlicher Sicht (keine Diagnose).

  • Feststellung, ob und – wenn ja – für welchen Zeitraum Prüfungs-(un)fähigkeit im medizinischen Sinne vorliegt oder vorgelegen hat.

Prüfung und Praktikum