Vorpraktikum

  • Baustoffe und ihrer Be- und Verarbeitbarkeit
  • Baugeräte, Baumaschinen und Bauverfahren
  • Fertigungs- und Fügeverfahren, Montageverfahren
  • Arbeitsbedingungen (körperliche Arbeit, soziales Umfeld)
  • möglichen Gefährdungen aus der Arbeitswelt (Unfallverhütung)
  • funktionsbedingten Beziehungen der am Bau Beteiligten

  • in Berufsfeldern des Bauhauptgewerbes:
    • Mithilfe in der Gruppe bei Schalen, Bewehren, Betonieren, Mauern;
    • Mithilfe in der Gruppe bei Erd- und Grundbau, Kanalbau, Wasserbau, Verkehrsbau, Massiv-,Stahl- und Holzbau, Fertigteilbau, Hochbau und Bauwerkserhaltung

  • in Berufsfeldern des Stahl- und Metallbaus:
    • Mithilfe in der Gruppe bei Sägen, Scheren, Brennschneiden, Vorzeichnen, Biegen, Bohren, Drehen, Fräsen, Schrauben, Schweißen, Richten, Konservieren, Montage

  • Eine abgeschlossene Berufsausbildung in einem Baufachberuf oder einem Metallberuf ersetzt das Vorpraktikum.
  • Die Ausbildung zum Bauzeichner und der Abschluss der FOS Technik sind in der Regel nicht als Vorpraktikum anrechenbar.
  • Baustellenpraktika bei Elektrofirmen und bei Unternehmen aus dem Bereich Heizung- und Klimatechnik werden im Bauingenieurwesen ebenfalls nicht angerechnet.