Vorpraktikum
Alle Studierenden müssen ein Vorpraktikum von 6 Wochen (ohne Unterbrechung) nachweisen. Es ist in der Regel vor Beginn des Studiums oder in den vorlesungsfreien Zeiten bis zum Beginn des 5. Studiensemesters zu absolvieren. Ziel ist es, die Arbeitswelt auf Baustellen und in Werkstätten des Bauhauptgewerbes oder des Stahl- und Metallbaus der dort Beschäftigten kennenzulernen.
Das Vorpraktikum soll inhaltlich mit dem Studium verknüpft werden durch Kennenlernen der:
- Baustoffe und ihrer Be- und Verarbeitbarkeit
- Baugeräte, Baumaschinen und Bauverfahren
- Fertigungs- und Fügeverfahren, Montageverfahren
- Arbeitsbedingungen (körperliche Arbeit, soziales Umfeld)
- möglichen Gefährdungen aus der Arbeitswelt (Unfallverhütung)
- funktionsbedingten Beziehungen der am Bau Beteiligten
Baustellentätigkeit
- in Berufsfeldern des Bauhauptgewerbes:
- Mithilfe in der Gruppe bei Schalen, Bewehren, Betonieren, Mauern;
- Mithilfe in der Gruppe bei Erd- und Grundbau, Kanalbau, Wasserbau, Verkehrsbau, Massiv-,Stahl- und Holzbau, Fertigteilbau, Hochbau und Bauwerkserhaltung
- in Berufsfeldern des Stahl- und Metallbaus:
- Mithilfe in der Gruppe bei Sägen, Scheren, Brennschneiden, Vorzeichnen, Biegen, Bohren, Drehen, Fräsen, Schrauben, Schweißen, Richten, Konservieren, Montage
- Eine abgeschlossene Berufsausbildung in einem Baufachberuf oder einem Metallberuf ersetzt das Vorpraktikum.
- Die Ausbildung zum Bauzeichner und der Abschluss der FOS Technik sind in der Regel nicht als Vorpraktikum anrechenbar.
- Baustellenpraktika bei Elektrofirmen und bei Unternehmen aus dem Bereich Heizung- und Klimatechnik werden im Bauingenieurwesen ebenfalls nicht angerechnet.